Skip to content

Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat zur Europawahl 2024

Der Deutsche Städtetag hat der Geschäftsstelle Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat zur Europawahl übersandt.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die angefügten Musterschreiben (Anlage 1 und 2) in deutscher und englischer Sprache für persönliche Anschreiben an diejenigen Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, aber nicht in ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, zur Verfügung gestellt. Sie dienen zur Information über die Möglichkeit der Teilnahme an der Europawahl entweder im Herkunfts-Mitgliedstaat oder im Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland.

Das Formular für die Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürger und das zugehörige Merkblatt nach Anlage 2A sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter der im Musterschreiben genannten Internet-Adresse bereits verfügbar.

Die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebenen Informationen für Unionsbürger sind auf der BMI-Homepage unter der im Musterschreiben genannten Internet-Adresse in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Die Kosten der Benachrichtigung der noch nicht im Wählerregister der Wohnsitzgemeinde im Bundesgebiet eingetragenen Unionsbürger werden wie in der Vergangenheit den Ländern zugleich für ihre Gemeinden (Gemeindeverbände) vom Bund nach § 25 Abs. 1 EuWG i.V.m. § 50 Abs. 2 BWG erstattet.

Darüber hinaus ist als Anlage 3 der Vermerk der Bundeswahlleitung zur Zulässigkeit der Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse auf Landes- und Kreisebene vor Ablauf der in Art. 10 Absatz 2 Direktwahlakt genannten Frist beigefügt.

Darüber hinaus hat das BMI mitgeteilt, dass für die kommenden Wahlen das Wahlhelferkonzept nicht weitergeführt wird. Dem BMI liegen nach eigenen Angaben zum einen keine Erkenntnisse vor, dass die Urkunden und Ehrennadeln zu einer Erhöhung der Bereitschaft führen, sich als Wahlhelfer zu engagieren. Zum anderen kam es immer wieder zu Beschwerden von Wahlhelfenden, weil die Ausgabe der Ehrungen von den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wurde. Insbesondere aufgrund der aktuellen Sparvorgaben werden bereits für die Europawahl 2024 keine Ehrennadeln und Urkunden mehr zur Verfügung gestellt.

Die Anlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung

Ansprechpartnerin

Claudia Zempel

Claudia Zempel
Dezernentin
– Dezernat 4 –

Telefon: 0431/570050-63

E-Mail:
claudia.zempel@staedteverband-sh.de

An den Anfang scrollen