Runderlass zur Unterhaltung von Deichen (§ 69 LWG)
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) hat einen Runderlass mit Hinweisen zur Unterhaltung von Deichen (§ 69 LWG) veröffentlicht.
Der Runderlass steht nachfolgend zum Download zur Verfügung: