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Aktualisierter Mustervertrag für kommunale Beteiligung an Windkraft nach Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)

Der Deutsche Städtetag hat die Geschäftsstelle über den aktualisierten Mustervertrag für kommunale Beteiligung an Windkraft nach Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) informiert.

Im Juni 2021 haben wir Sie über den Mustervertrag für die Vereinbarung zur kommunalen Beteiligung an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen berichtet. Aufgrund der Novelle des EEG 2021 musste der Mustervertrag aktualisiert werden. Die aktualisierten Fassungen finden Sie hier.

Der vorliegend aktualisierte Mustervertrag regelt detailliert relevante Aspekte für die Umsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021. Er ist so konstruiert, dass er bereits während der Projektentwicklung, vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden kann. Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen des Vertrags sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrags sind in einem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt.

Ansprechpartner

Peter Krey

Peter Krey
Dezernent
– Dezernat 2

Telefon: 0431/570050-66

E-Mail:
peter.krey@staedteverband-sh.de

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