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Flüchtlinge und Asyl, Integration

Allgemeine Informationen

Vereinbarung Migration und Integration KLV und Landesregierung durch die Vorsitzenden der kommunalen Landesverbände

Nach langen Verhandlungen haben die Kommunalen Landesverbände im Juli 2024 mit der Landesregierung eine weitere Vereinbarung zur Finanzierung der Flüchtlingsbedingungen, Investitionen und Kosten der Kommunen getroffen. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, wie die Vereinbarung in der MPK mit dem Bundeskanzler vom 06. November 2023 vom Bund an die Länder zu zahlenden 7.500 € je Geflüchteten die kommunale Ebene erreichen. Im Kern erfasst die Vereinbarung die Weiterleitung der Bundesmittel im Jahr 2025 (90 Kommunen /10 Land = 6.750 €). Im Jahr 2024 läuft das bestehende Programm innerhalb der Antragsfristen weiter und wird abgeschlossen. Die nicht abgerufenen Restmittel werden pausalisiert und an die Kommunen weitergereicht. In dieser Pauschalisierung fließt im Jahr 2024 noch ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 10 Mio. €.

Für den Fall, dass das Land auch im Jahr 2025 erneut einen Notkredit zur Bewältigung der fiskalischen Herausforderungen aufnehmen wird, sollen auch die kommunalen Interessen angemessen berücksichtigt werden. Die Pauschale für das Jahr 2025 beträgt 6.750 €. An die kreisfreien Städte wird diese Pauschale in vollem Umfang weitergeleitet. Zwischen Kreisen und dem kreisangehörigen Raum muss noch eine Aufteilung erfolgen. Diese Aufteilung wird zeitnah zwischen den kommunalen Landesverbänden abgestimmt.

Presse-Information der Landesregierung vom 02.03.2022:

Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin Claudia Zempel

Claudia Zempel
Dezernentin
- Dezernat 4 -

Telefon: 0431/570050-63

E-Mail:
claudia.zempel@staedteverband-sh.de

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