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Flüchtlinge und Asyl, Integration

Allgemeine Informationen und Grundlagen

Die kommunalen Landesverbände haben der Landesregierung zum Thema „Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen und daraus abzuleitende Maßnahmen“ am 28. September 2023 konkrete Ziele und Vorschläge zu den Themen – Leistungsfähige Erstaufnahme und integrationsorientierte Zuweisung,  – Vorausschauende Sicherstellung der Kapazitäten, – Situationsgerechte Krisenmanagementstrukturen und Kommunikation, – Schnellere Umsetzung und Vereinfachung der Verfahren und – Fragen zur Perspektive und zu einer Strategie für die Integration  übermittelt. Aus kommunaler Sicht ist es dringlich, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und möglichst schnell eine Entlastung der Kommunen zu erreichen. Mit diesen ersten, sicherlich noch nicht abschließenden Maßnahmen sind wichtige Signale an die Kommunen möglich.

Das DESI hat eine Handreichung für Kommunen zu Beispielen guter Praxis in der kommunalen Flüchtlings- und Integrationspolitik vorgelegt. Der Bericht möchte transparent machen, welche Angebote und Projekte von Seiten der Städte, Landkreise und Gemeinden, die sich im Frühjahr 2016 an der DESI-Befragung beteiligt haben, als Beispiele guter Praxis angeführt wurden.

Baderegeln der DLRG (viersprachig)
https://www.dlrg.de/ (Externer Link)

Durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Europa, ua auch in Deutschland, hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) große Sorge, wie die Zugewanderten mit dem Thema „Erlebnisraum Wasser“ umgehen. Um eine möglichst flächendeckende Aufklärung über die Gefahren im, am und auf dem Wasser gewährleisten zu können, stellt die DLRG Plakate und Flyer mit Baderegeln in vier Sprachen (Französisch, Englisch, Arabisch und Deutsch) als Download zu weiterer Verwendung zur Verfügung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.03.2016 sein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-443/14 und C-444/14 (Kreis Warendorf / Ibrahim Alo und Amira Osso / Region Hannover) verkündet.
Der EuGH hat geurteilt, dass Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus grundsätzlich einen Verstoß gegen deren Freizügigkeitsrecht darstellen, aber zulässig sind, wenn sie in stärkerem Maße mit Integrationsschwierigkeiten konfrontiert sind als andere Personen, die keine EU-Bürger sind und sich rechtmäßig in den Zulassungen halten , der diesen Schutz gewährt hat.
Regelungen über Wohnsitzauflagen oder Residenzpflichten für Flüchtlinge sind damit grundsätzlich möglich. Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung auch mit der Frage beschäftigt, dass Ortsveränderungen von Empfängern sozialer Leistungen oder ihre ungleiche Konzentration zu einer unangemessenen Verteilung der mit diesen verbundenen finanziellen Leistungen auf die zuständigen Träger führen können. Eine solche ungleichmäßige Lastenverteilung hängt jedoch, so der EuGH, nicht speziell mit der etwaigen Eigenschaft der Leistungsempfänger als Personen mit subsidiärem Schutzstatus zusammen. Unter diesen Umständen steht die Richtlinie einer Wohnsitzauflage entgegen, die allein Personen mit subsidiärem Schutzstatus erteilt wird, um eine angemessene Verteilung der mit der Gewährung der fraglichen Leistungen verbundenen Lasten zu erreichen.
Dagegen wird das Bundesverwaltungsgericht nun zu prüfen haben, ob Personen mit subsidiärem Schutzstatus die Sozialhilfe beziehen, in stärkerem Maße mit Integrationsschwierigkeiten konfrontiert sind als andere Nicht-EU-Bürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Sozialhilfe beziehen. Sofern sich diese beiden Personengruppen im Hinblick auf das Ziel, die Integration von Nicht-EU-Bürgern in Deutschland zu erleichtern, nicht in einer vergleichbaren Situation befinden, steht die Richtlinie einer Wohnsitzauflage für Personen mit subsidiärem Schutzstatus zur Förderung ihrer Integration nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn die Auflage nicht für andere Nicht-EU-Bürger gilt, die sich rechtmäßig in Deutschland halten.

Informationen der DGUV – Organisatorischer Brandschutz in Unterkünften für asylsuchende Personen

Freischaltung des Flüchtlingsportals „Flüchtlinge in Schleswig-Holstein – Flüchtlinge willkommen“

  • Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
  • Konteneröffnung von Flüchtlingen: Übergangsregelung hinsichtlich der zulässigen Legitimationsdokumente gem. § 4 Abs. 4 Nr. 1 GwG
  • KfW-Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“

EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zum Vergaberecht

Bessere Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen – Handlungsorientierte Bausteine ​​​​​​für eine Vereinbarung zwischen Land und Kommunen als Teil des „Flüchtlingspakts“

Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin Claudia Zempel

Claudia Zempel
Dezernentin
- Dezernat 4 -

Telefon: 0431/570050-63

E-Mail:
claudia.zempel@staedteverband-sh.de

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