Aufgaben
Der Städteverband Schleswig-Holstein ist der Dachverband des Städtebundes Schleswig-Holstein und des Städtetages Schleswig-Holstein. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
Mitgliederservice und Veröffentlichungen (Sprungmarke)
Organisation und Durchführung des Städtekongresses (Sprungmarke)
Betreuung durch die Geschäftsstelle (Sprungmarke)
Der Städteverband Schleswig-Holstein …
… vertritt die Interessen von 61 Städten in Schleswig-Holstein und der Gemeinden Halstenbek, Henstedt-Ulzburg, Sylt und Rellingen.
… ist der Sachwalter der Interessen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins.
… repräsentiert über seine Mitglieder über 1,5 Mio. Menschen, knapp 2/3 der Gesamtbevölkerung Schleswig-Holsteins. Die Arbeit des Städteverbandes Schleswig-Holstein berührt nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein.
… ist der Gesprächspartner von Landtag und Landesregierung.
… erhält ebenso wie die anderen kommunalen Landesverbände die Entwürfe von Gesetzen, Rechtsvorschriften und wesentlichen Verwaltungsentscheidungen zur Stellungnahme. Die Landesregierung genügt damit einer gesetzlichen Verpflichtung aus § 132 Gemeindeordnung.
Nach § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages sollen die auf Landesebene bestehenden kommunalen Landesverbände zu Gesetzentwürfen, Haushaltsvorlagen oder eine über den Bereich des Landes hinausgehende Vereinbarung, die wichtige Belange der kommunalen Selbstverwaltung berühren, vom Landtag gehört werden.
… vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber anderen Verbänden, Organisationen und Institutionen.
… gewährleistet über seine Gremien und seine Informationssysteme einen breiten verbandsinternen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Die Beiträge des Städteverbandes Schleswig-Holstein zu der landes- und kommunalpolitischen Situation können nur dann mit dem Anspruch vorgetragen werden, als sachliche Stellung aus der kommunalen Praxis und als politische Wertung durch die politischen Kräfte der kommunalen Selbstverwaltung anerkannt und berücksichtigt zu werden, wenn sie das Ergebnis eines geordneten, demokratischen Regeln entsprechenden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses sind.
Die Mitglieder der Vorstände der beiden kommunalen Landesverbände Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein und der gemeinsamen Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein werden nach den Kommunalwahlen durch die Delegierten der Städte in den Mitgliederversammlungen gewählt, die von den Ratsversammlungen bestimmt werden. Ihre Legitimation, für die Gesamtheit der Städte zu sprechen, ist damit – mittelbar über die Ratsversammlungen – aus dem in den Wahlen bekundeten Willen der Bürgerinnen und Bürger abgeleitet.
Die Beratungen der Fachausschüsse und Facharbeitsgemeinschaften münden ein in die der Vorstände, denen die abschließende Antwort auf alle politischen und verbandspolitisch wesentlichen Fragen vorbehalten bleibt.
Die Fachausschüsse und die Arbeitsgemeinschaften des Städteverbandes Schleswig-Holstein widmen sich in ihren Verwaltungsfachbesprechungen vornehmlich dem Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Die Ergebnisse der Besprechungen tragen dazu bei, daß die in den einzelnen Städten zu treffenden Entscheidungen in Kenntnis der Überlegungen und in Einzelfällen auch der bereits schon gesammelten Erfahrungen in allen Städten des Landes getroffen werden. Sie dienen der Vermeidung von Mehrarbeit, vereinfachen die Verfahren in der Verwaltung und sind entscheidende Schritte auf dem Weg zum Ziel, kommunale Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger als Einheit erkennbar zu machen.
Die Führung der Geschäfte des Städteverbandes Schleswig-Holstein nach den Bestimmungen der Satzungen und den Richtlinien der Vorstände ist Aufgabe des Geschäftsführers, der Mitglied der Vorstände ist, und die Geschäftsstelle des Städteverbandes leitet.
… arbeitet im Auftrag, öffentliche Aufgaben zu erfüllen, mit einer großen Zahl anderer Verbände, Organisationen und Institutionen zusammen.
Eine Vielzahl von Personen aus den Mitgliedern des Städteverbandes, die von den Vorständen benannt oder auf ihre Vorschläge berufen werden, wirken in rund 100 Verbänden, Organisationen, Ausschüssen, Beiräten und Arbeitskreisen mit.
… leistet eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Die Arbeit der Kommunen und ihrer Landesverbände wird von Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie einer kritischen Öffentlichkeit begleitet. Durch Presseinformationen, Veranstaltungshinweise, die Bereitstellung von Materialien zu einzelnen Themen und in Gesprächen wird die Öffentlichkeitsarbeit des Städteverbandes Schleswig-Holstein wahrgenommen.
Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein sind wie alle kommunalen Landesverbände Mitglieder kommunaler Bundesverbände. Der Städtebund Schleswig-Holstein ist Mitglied im Deutschen Städte- und Gemeindebund, der Städtetag Schleswig-Holstein gehört dem Deutschen Städtetag an.
Mitgliederservice/Veröffentlichungen
Der Städteverband Schleswig-Holstein informiert seine Mitglieder – und darüber hinaus einen breiten Kreis von Organisationen, Verbänden, Körperschaften und Einzelpersonen – über alle kommunalrelevanten Angelegenheiten durch die monatlich erscheinenden Nachrichten (Auflage: 370 Stück).
Zusätzlich erhalten die Mitglieder in unregelmäßiger Reihenfolge Rundschreiben. Darin werden u.a. Vertrags- und Satzungsmuster veröffentlicht, Umfragen verteilt oder aktuelle Themen aus dem Kommunalbereich dargestellt.
In den Heften der Schriftenreihe des Städtebundes Schleswig-Holstein – seit dem 01.12.1997 in den Heften der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein – werden Texte, Sammlungen und Dokumentationen veröffentlicht.
Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein besteht aus den Vorständen von Städtebund und Städtetag Schleswig-Holstein und tritt bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören Beschlüsse über den Haushalt des Vereins, die Wahl von Vorsitzenden und Stellvertretern, die Bildung von Ausschüssen und Satzungsänderungen.
Das oberste Organ des Städtebundes Schleswig-Holstein ist die Mitgliederversammlung, der STÄDTEBUNDTAG, oberstes Organ des Städtetages Schleswig-Holstein ist die Mitgliederversammlung.
In den konstituierenden Sitzungen der Ratsversammlungen der Mitgliedskörperschaften nach den Kommunalwahlen wird die durch die Satzungen von Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein vorgeschriebene Zahl von Delegierten festgelegt und entsandt.
Der STÄDTEBUNDTAG und die Mitgliederversammlung des Städtetages Schleswig-Holstein werden mindestens einmal in jeder Kommunalwahlperiode einberufen.
Aufgabe der Mitgliederversammlungen ist die Wahl der Vorstände und der Fachausschüsse. Im übrigen entscheiden die Mitgliederversammlungen über die ihnen durch die Satzungen zugeordneten Aufgaben.
Vorstände
Städteverband Schleswig-Holstein
Der Vorstand des Städteverbandes Schleswig-Holstein besteht aus den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Mitgliedsvereine und der/dem Geschäftsführer/in. Er leitet den Verband, beschließt über alle Verbandsangelegenheiten, die ihm per Satzung zugeschrieben sind. Er tagt bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich.
Städtebund Schleswig-Holstein
Die Zusammensetzung des Vorstandes und der Fachausschüsse soll das Ergebnis der Kommunalwahl im Verbandsbereich widerspiegeln. Auf Antrag müssen Vorstand und Fachausschüsse daher in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich aus der Teilung der Anzahl der Kommunalwahlmandate im Verbandsbereich durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ergeben, gebildet werden. Das sieht die Satzung ausdrücklich vor.
Dem Vorstand gehören satzungsgemäß zwölf Personen und die/der Geschäftsführer/in an. Der Vorstand führt den Verband. Er tagt nach Bedarf, in der Regel fünfmal jährlich. Er wird von der/dem von der Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzenden geleitet.
Städtetag Schleswig-Holstein
Dem Vorstand gehören die Oberbürgermeister/ Bürgermeister und die vier Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten, zwei weitere Vertreter der Städte Kiel und Lübeck, sowie ohne Stimmrechte die vier Vorsitzenden der Fachausschüsse und die/der Geschäftsführer/in an.
Der Vorstand entscheidet über die ihm satzungsgemäß zugeordneten Aufgaben sowie über alle Angelegenheiten, die keiner Behandlung in der Mitgliederversammlung bedürfen. Der Vorstand tagt nach Bedarf, in der Regel fünfmal jährlich.
Fachausschüsse
Die Mitgliederversammlungen von Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein wählen nach den Kommunalwahlen die Mitglieder der vier gemeinsamen Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein.
Die Ausschüsse haben je 16 Mitglieder aus dem Bereich des Städtebundes Schleswig-Holstein und 16 Mitglieder aus dem Bereich des Städtetages Schleswig-Holstein.
Die Fachausschüsse dienen der Vorbereitung der Willensbildung der Vorstände.
Arbeitsgemeinschaften
Spezifische Fachfragen werden in den verschiedenen Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein und des Städtetages Schleswig-Holstein behandelt. Ihre Mitglieder sind Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und leitende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Mitgliedskörperschaften. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem:
- der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern,
- die Information und Beratung über Rechts- und Sachfragen,
- die Abstimmung von Verwaltungsverfahren und
- die Abgabe von Stellungnahmen an die Geschäftsstelle des Städteverbandes
Während Vorstände und Fachausschüsse von den Delegiertenversammlungen gewählte Organe der politischen Willensbildung der Verbände sind, die ihre Legitimation zu politischen Aussagen aus den Kommunalwahlen ableiten, sind die Zusammenkünfte der Arbeitsgemeinschaften interne Verwaltungsfachbesprechungen.
Geschäftsstelle
Seit dem 01. November 1996 unterhalten Städtebund und Städtetag Schleswig-Holstein – unter Zusammenlegung der Haushaltsführung seit 1998 – eine gemeinsame Geschäftsstelle.
Die Leitung dieser Geschäftsstelle obliegt dem Geschäftsführer, Marc Ziertmann. Er führt zugleich die Geschäfte des Städtebundes Schleswig-Holstein und des Städtetages Schleswig-Holstein nach den Bestimmungen der Satzungen und den Richtlinien der Vorstände. Als Geschäftsführer des Städteverbandes vertritt er die gemeinsamen Interessen der beiden Verbände im Innen- und Außenverhältnis als Meinung des Städteverbandes Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Marc Ziertmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
- Dezernat 1 -
Telefon: 0431/570050-45