Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) hat den kommunalen Landesverbänden die vorläufigen Handlungsempfehlungen zu Auswirkungen der Entscheidung des BVerwG vom 18. Juli 2023 (4CN 3.22) zu § 13 b des Baugesetzbuchs übersandt. Eine Fortschreibung in den folgenden Monaten wird erwartet.
Die aktuellen Handlungsempfehlungen stehen nachfolgend zur Verfügung: