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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 13. Januar 2020 ein aktualisiertes Einführungsschreiben hinsichtlich des Datenschutzes im Steuerverwaltungsverfahren veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ersetzt das Einführungsschreiben zur DSGVO vom 12. Januar 2018.

Die Regelungen der im Jahr 2018 in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind auch im Verwaltungsverfahren in Steuersachen nach der Abgabenordnung (AO) unmittelbar anzuwenden. Dies gilt auch für die Gemeinden, soweit sie Realsteuern verwalten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AO). Inhaltlich befasst sich das BMF-Schreiben näher mit:

  1. Anwendungsbereich der DSGVO und der Datenschutzvorschriften der AO sowie der Steuergesetze
  2. Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden
  3. Steuergeheimnis:
    Siehe auch BMF-Schreiben „Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab 25. Mai 2018“ vom 12. Januar 2018
  4. Rechte der betroffenen Personen
  5. Datenschutzaufsicht
  6. Rechtsschutz
  7. Informationspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Zum Einführungsschreiben vom 13. Januar 2020:

Ansprechpartner

Marc Ziertmann

Marc Ziertmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
– Dezernat 1 –

Telefon: 0431/570050-45

E-Mail:
marc.ziertmann@staedteverband-sh.de

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