Skip to content

LOKAL – Programm für Kultur und Engagement startet

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein hat die Geschäftsstelle über das neue Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes informiert, welches gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und der European Cultural Foundation Kulturakteure in mittleren und kleineren Städten und Gemeinden, die zunehmend unter Druck stehen, unterstützt:

„Was haben ein Kulturverein, die freiwillige Feuerwehr und der Handballclub gemeinsam? Einrichtungen wie diese drei, so unterschiedlich sie sein mögen, sind in vielen kleineren Städten und Gemeinden wichtige Pfeiler einer lebendigen Gesellschaft. Denn gerade abseits der Metropolen gibt es wenig Orte, an denen man zusammenkommt und sich mit Menschen austauscht, die man sonst vielleicht selten trifft. Der Kultur kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Denn gerade gemeinsam erlebte Kunst und Kultur bieten die Chance, das auszuhandeln, was die Menschen vor Ort beschäftigt, und mit Zuversicht und Einfallsreichtum neue Ideen zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund steht das neue Modellprogramm LOKAL – Programm für Kultur und Engagement, mit dem die Kulturstiftung des Bundes, die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und die European Cultural Foundation Kulturorte in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stärken wollen. LOKAL ermöglicht es Kultureinrichtungen, neue, interdisziplinäre Netzwerke mit lokalen Partnern aufzubauen und im Rahmen dieser Partnerschaften gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern partizipative Kunstprojekte zu initiieren. Daneben werden in den Jahren 2025 bis 2031 Akademien, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival ausgerichtet. Ab sofort sind die Fördergrundsätze des Programms online.

Mit dem Programm möchten wir insbesondere Kulturorte unterstützen, die auch durch antiliberale Entwicklungen zunehmend unter Druck stehen. Auch hier greift die Vernetzung: Im Rahmen des europäischen Austauschprogramms, organisiert von der Bundeszentrale für politische Bildung gemeinsam mit der European Cultural Foundation, möchten wir einen Dialog mit Kulturakteuren aus anderen europäischen Ländern anregen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und standen. Und auch wir selbst freuen uns auf den Austausch, unter anderem bei den im Januar beginnenden offenen Antragswerkstätten. Vielleicht sehen wir uns ja dort?

Fakten und Fristen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kulturakteure mit oder ohne eigenem Haus – etwaKulturvereine, soziokulturelle Zentren und Initiativen, Theater oder Bibliotheken – in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen und partizipative künstlerische Projekte initiieren wollen. 

Was wird gefördert?

Die geförderten Akteurinnen erhalten über den Zeitraum von vier Jahren bis zu 240.000 Euro für den Ausbau lokaler Partnerschaften – beispielsweise mit mittelständischen Unternehmen, Sportvereinen oder Pflegeheimen – und für die gemeinsame Entwicklung künstlerischer Projekte. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Noch bis 14. Februar 2025 können Anträge ausschließlich über das Online-Antragsformular der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden. Den Link dazu veröffentlichen wir in Kürze unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/lokal

Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Projekte?

Im Antrag weisen Antragstellende ihr lokales Engagement für ein soziales Miteinander nach und beschreiben ihre Herausforderungen und erste Ideen für Partnerschaften. Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury, voraussichtlich im Sommer 2025

Wie viele Projekte werden gefördert?

Im Rahmen je einer bundesweiten öffentlichen Ausschreibung in den Jahren 2025 und 2026 sollen insgesamt bis zu 26 langfristig angelegte Netzwerke gefördert werden. Dafür stehen 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?

Antragsberatung: digital & vor Ort

Antragswerkstätten

Insbesondere für Antragstellende, die noch nie einen Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt haben, werden beratende Antragswerkstätten an ausgewählten Orten im Bundesgebiet angeboten. 

Termine:

15.01.2025          Eberswalte
17.01.2025          Gera
21.01.2025          Ludwigsburg
23.01.2025          Hildesheim

Weitere Details zu den Terminen und zur Anmeldung finden Sie in Kürze auf unserer Website.

Digitale Antragsberatung

Unsere Kolleginnen aus Förderung, Kommunikation und Sachbearbeitung beraten Sie zu allen Fragen rund um die Antragstellung.

Bisherige Termine (weitere in Planung):

11.12.2024, 10 Uhr | via Microsoft Teams
29.01.2025, 10 Uhr | via Microsoft Teams

Die Links werden vorab auf unserer Website veröffentlicht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Alle Details erfahren Sie in den Fördergrundsätzen des Programms.“

 

Ansprechpartnerin

Marion Marx

Marion Marx
Stellvertretende Geschäftsführerin
– Dezernat 3 –

Telefon: 0431/570050-64

E-Mail:
marion.marx@staedteverband-sh.de

An den Anfang scrollen