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Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: Kommunen erwarten dauerhafte Kostenbeteiligung des Bundes an der Kindertagesbetreuung

Die Kommunen erwarten, dass auf Dauer angelegte Qualitätsverbesserungen bei der Kindertagesbetreuung auskömmlich und dauerhaft finanziert sein müssen und Qualitätsstandards nicht bundesweit, sondern lediglich in den Bundesländern festgelegt werden können. Eine langfristige und verlässliche Finanzierung sowie eine strategische Planung sind von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität und Verfügbarkeit der geschaffenen Kita-Angebote sicherzustellen.

„Es ist folgerichtig, dass sich der Bund auch in den Jahren 2025 und 2026 mit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr an der qualitativen Weiterentwicklung von Kitas beteiligen will. Allerdings ist das vom Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedete Dritte Kita-Qualitäts- und Teilhabegesetz auch das dritte dieser Gesetze in Folge, welches die Beteiligung des Bundes erneut nur befristet auf zwei Jahre festlegt. Eine befristete Bundesbeteiligung folgt auf die nächste – das ist nicht das, was die Kommunen für eine verlässliche Planung benötigen. Ein wirksamer Mitteleinsatz kann nur erreicht werden, wenn belastbare Planungs- und Finanzierungsgrundlagen bestehen. Sonst drohen bestehende und bewährte Strukturen, die über Jahre mit einem enormen Mitteleinsatz aufgebaut worden sind, wegzubrechen“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, Bürgermeister Frank Buß, Plochingen, anlässlich der Herbstsitzung des Ausschusses in Fulda.

Angesichts der steigenden Personal- und Betriebskosten wird die seit Jahren geforderte Dynamisierung der Bundesmittel vermisst. „Bei öffentlichen Betriebsausgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung von jährlich über 43 Milliarden Euro, die überwiegend von Kommunen und Ländern finanziert werden, sind die für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen Mittel bei weitem nicht angemessen und keinesfalls ausreichend. Die bei Eltern und Erzieher:innen geweckten Erwartungen können von den Kommunen nicht eingelöst werden, betont Vorsitzender Buß.

Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Gesetzentwurf genannten Ziele für Qualitätsverbesserungen nur umsetzbar sind, wenn die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Dies sei derzeit fast im ganzen Bundesgebiet nicht in ausreichendem Umfang gegeben. Es sei nicht ersichtlich, wie die derzeit bestehenden Personallücken unter gleichzeitiger Umsetzung des Ganztagsanspruchs zeitnah geschlossen werden können.

Einhellig wurde bekräftigt, dass die Zielsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards anzustreben, abgelehnt wird. „Die gewachsenen Strukturen in der Kindertagesbetreuung sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich und können aufgrund des Fachkräftemangels und der Finanzierbarkeit des Gesamtsystems in den nächsten Jahren nicht angeglichen werden. Diese faktische Unmöglichkeit muss auch vom Bund zur Kenntnis genommen werden“, so Marc Elxnat, Beigeordneter des DStGBUnbeschadet dessen unterstützen die Kommunen selbstverständlich alle Bestrebungen, den Fachkräftemangel zu beheben. Wichtig ist dabei, auch neue Lösungsansätze einzubeziehen, die den realen Anforderungen Rechnung tragen.“

Quelle: Pressemitteilung DStGB vom 15.10.2024

Ansprechpartnerin

Marion Marx

Marion Marx
Stellvertretende Geschäftsführerin
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