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Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein wurde am 15. November 2024 von der Sozialministerin, den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Verbänden der Leistungserbringer unterzeichnet. An der Entstehung des Vertrages waren die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen maßgeblich beteiligt.

Der Landesrahmenvertrag ist Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungsanbietern.

Ansprechpartnerin

Marion Marx

Marion Marx
Stellvertretende Geschäftsführerin
– Dezernat 3 –

Telefon: 0431/570050-64

E-Mail:
marion.marx@staedteverband-sh.de

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