Skip to content

Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Geschäftsstelle wie folgt informiert:

„Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nicht nur zum Baulandmobilisierungsgesetz Stellung genommen, sondern auch eine Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) auf den Weg gebracht. Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben oder auch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung können somit weiter digital erfolgen. Damit wird einer Forderung des DStGB nachgekommen, wenngleich wir uns nicht nur für eine temporäre, sondern für eine dauerhafte Entfristung dieser Regelungen ausgesprochen haben.

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann folglich weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sollen zunächst bis Ende 2022 verlängert werden. Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, z.B. Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen.

Das Planungssicherstellungsgesetz wird nun zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Auf diese Weise können nach Aussage der Bundesregierung weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Die Evaluation des Gesetzes wird somit auch auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Anhand der Ergebnisse der Evaluation wird die Bundesregierung entscheiden, ob die Regeln – wie vom DStGB und weiteren Verbänden gefordert – auch dauerhaft gelten sollen.“

Ansprechpartner

Peter Krey

Peter Krey
Dezernent
– Dezernat 2

Telefon: 0431/570050-66

E-Mail:
peter.krey@staedteverband-sh.de

An den Anfang scrollen